Wir bieten unseren Kunden einen komfortablen Taxi-Fahrdienst für kurze oder lange Wege, für kleine und große Reisen, an 365 Tagen im Jahr.
Unser Service auf einen Blick
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Hoher Sicherheitsstandard
- Freundliches und hilfsbereites Personal
- Schnell und preiswert
Als Taxiunternehmen ist Service und Hilfsbereitschaft für uns oberstes Gebot. Von all unseren Mitarbeitern werden Sie stets mit einem Lächeln begrüßt. Unser Team steht Ihnen rund um die Uhr pünktlich auf Abruf zur Verfügung, um Ihre Aufträge zu erfüllen.
24h 04952 4004
Kindersitze
Sie möchten unseren Service mit Ihren Kindern nutzen? Auch das ist kein Problem. Folgende Möglichkeiten können wir anbieten:
- mindestens 2 Sitzerhöhungen, für Kinder bis 12 Jahre, befinden sich in allen Fahrzeugen
- bei Vorbestellung auch mehrere Kindersitze möglich
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne korrekten Sitz keine Beförderung stattfinden kann, auch nicht auf kürzeren Strecken. Falls kein eigener Sitz zur Verfügung steht, geben Sie einfach bei der Taxibestellung den gewünschten Sitz an und wir bringen ihn mit.
Krankenfahrten - z. B. zur Dialyse, zur Bestrahlung oder auch Chemotherapie
Grundsätzlich müssen alle Fahrten im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Ambulante Fahrten (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Ohne vorheriger Genehmigung nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit einer bescheinigten dauerhaften Mobilitätseinschränkung + Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder 5.
Sollten Sie keinen Ausweis mit entsprechenden Buchstaben besitzen und auch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung für jede Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1 % bzw. 2 % Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen
Ambulante Operationen / Tagesklinik (teilstationäre Behandlung)
- Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
- Gesetzlicher Eigenanteil muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
- Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich bzw. nur zum Teil erforderlich (abhängig von der Krankenkasse)
Dialysefahrten/Strahlen- und Chemotherapie
- Schriftliche Genehmigung (z. B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
- Ärztliche Verordnung erforderlich (Dauerschein für mehrere Fahrten, wird von der Dialysepraxis ausgestellt und i. d. R. direkt an das Beförderungsunternehmen weitergeleitet)
- Über den Eigenanteil erhalten Sie monatl. eine Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Keine Barzahlung im Taxi!
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben)
Rollstuhlbeförderung - wir sind auch bei diesen Fahrten für Sie da!
Für den Transport von rollstuhlgebundenen Patienten stellen wir Fahrzeuge mit Sonderausstattung zur Verfügung, die von hiesigen Unternehmen umgebaut werden. Somit ist eine bequeme und erholsame Beförderung möglich.
Wir bieten viele Möglichkeiten für vielfältige Wünsche. Egal ob medizinisch notwendige Fahrten zu Ärzten, Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, zur Dialyse oder zu privaten Anlässen.
Schülerbeförderung
Für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler besteht ein Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine bestimmte Mindestentfernung überschreitet. Das ist in der Satzung zur Schülerbeförderung geregelt.
Anspruch haben:
- Kinder der Schulkindergärten (Mindestentfernung 2 km)
- Kinder der Vorklassen (Mindestentfernung 2 km)
- Schüler der 1. bis 4. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
- Schüler der 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen (Mindestentfernung 3,5 km)
- Schüler der Schulen für geistig Behinderte der 11. bis 12. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
- Schüler der Berufseinstiegsschule (Mindestentfernung 5 km)
- Schüler der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besucht werden (Mindestentfernung 5 km)
Die Schüler haben das vom Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bestimmte Beförderungsmittel zu benutzen. Die notwendigen Aufwendungen, die durch die Benutzung entstehen, werden auf Antrag ersetzt. Dieser Antrag ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis zu stellen.
Sollte ihr Kind aufgrund eines Schulunfalls oder eines Privatunfalls nicht mit dem Bus fahren können, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Leer:
Amt für Schule, Bildung und Kultur
Turnerweg 1
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 926-1341/-1342/-1345
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