Wir bieten unseren Kunden einen komfortablen Taxi-Fahrdienst für kurze oder lange Wege, für kleine und große Reisen, an 365 Tagen im Jahr.
Unser Service auf einen Blick
Als Taxiunternehmen ist Service und Hilfsbereitschaft für uns oberstes Gebot. Von all unseren Mitarbeitern werden Sie stets mit einem Lächeln begrüßt. Unser Team steht Ihnen rund um die Uhr pünktlich auf Abruf zur Verfügung, um Ihre Aufträge zu erfüllen.
24h 04952 4004
Kindersitze
Sie möchten unseren Service mit Ihren Kindern nutzen? Auch das ist kein Problem. Folgende Möglichkeiten können wir anbieten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne korrekten Sitz keine Beförderung stattfinden kann, auch nicht auf kürzeren Strecken. Falls kein eigener Sitz zur Verfügung steht, geben Sie einfach bei der Taxibestellung den gewünschten Sitz an und wir bringen ihn mit.
Krankenfahrten - z. B. zur Dialyse, zur Bestrahlung oder auch Chemotherapie
Grundsätzlich müssen alle Fahrten im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Ambulante Fahrten (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Ohne vorheriger Genehmigung nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit einer bescheinigten dauerhaften Mobilitätseinschränkung + Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder 5.
Sollten Sie keinen Ausweis mit entsprechenden Buchstaben besitzen und auch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
Ambulante Operationen / Tagesklinik (teilstationäre Behandlung)
Dialysefahrten/Strahlen- und Chemotherapie
Rollstuhlbeförderung - wir sind auch bei diesen Fahrten für Sie da!
Für den Transport von rollstuhlgebundenen Patienten stellen wir Fahrzeuge mit Sonderausstattung zur Verfügung, die von hiesigen Unternehmen umgebaut werden. Somit ist eine bequeme und erholsame Beförderung möglich.
Wir bieten viele Möglichkeiten für vielfältige Wünsche. Egal ob medizinisch notwendige Fahrten zu Ärzten, Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser, zur Dialyse oder zu privaten Anlässen.
Schülerbeförderung
Für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler besteht ein Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine bestimmte Mindestentfernung überschreitet. Das ist in der Satzung zur Schülerbeförderung geregelt.
Anspruch haben:
Die Schüler haben das vom Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bestimmte Beförderungsmittel zu benutzen. Die notwendigen Aufwendungen, die durch die Benutzung entstehen, werden auf Antrag ersetzt. Dieser Antrag ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis zu stellen.
Sollte ihr Kind aufgrund eines Schulunfalls oder eines Privatunfalls nicht mit dem Bus fahren können, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Leer:
Amt für Schule, Bildung und Kultur
Turnerweg 1
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 926-1341/-1342/-1345
Kurierfahrten
Inhalte in Vorbereitung