Mit Taxi Focken pünktlich und zuverlässig ans Ziel gelangen

Wir bieten unseren Kunden einen komfortablen Taxi-Fahrdienst für kurze oder lange Wege, für kleine und große Reisen, an 365 Tagen im Jahr.

Unser Service auf einen Blick

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • Hoher Sicherheitsstandard
  • Freundliches und hilfsbereites Personal
  • Schnell und preiswert

Als Taxiunternehmen ist Service und Hilfsbereitschaft für uns oberstes Gebot. Von all unseren Mitarbeitern werden Sie stets mit einem Lächeln begrüßt. Unser Team steht Ihnen rund um die Uhr pünktlich auf Abruf zur Verfügung, um Ihre Aufträge zu erfüllen.

24h  04952 4004

Kindersitze

Sie möchten unseren Service mit Ihren Kindern nutzen? Auch das ist kein Problem. Folgende Möglichkeiten können wir anbieten:

  • mindestens 2 Sitzerhöhungen, für Kinder bis 12 Jahre, befinden sich in allen Fahrzeugen
  • bei Vorbestellung auch mehrere Kindersitze möglich

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne korrekten Sitz keine Beförderung stattfinden kann, auch nicht auf kürzeren Strecken. Falls kein eigener Sitz zur Verfügung steht, geben Sie einfach bei der Taxibestellung den gewünschten Sitz an und wir bringen ihn mit.

Krankenfahrten - z. B. zur Dialyse, zur Bestrahlung oder auch Chemotherapie

Grund­sätz­lich müs­sen alle Fahr­ten im Vor­aus durch Ihre Kran­ken­kas­se ge­neh­migt wer­den (Aus­nah­me: Fahr­ten zu sta­tio­nä­ren Be­hand­lun­gen). Stel­len Sie dort bitte einen ent­spre­chen­den An­trag. Gerne sind wir Ihnen dabei be­hilf­lich.

Am­bu­lan­te Fahr­ten (Arzt­be­su­che, Kran­ken­gym­nas­tik, am­bu­lan­te Be­hand­lun­gen im Kran­ken­haus)

Ohne vor­he­ri­ger Ge­neh­mi­gung nur für In­ha­ber eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­wei­ses mit den Buch­sta­ben aG, H oder Bl und Per­so­nen mit einer be­schei­nig­ten dau­er­haf­ten Mobi­li­täts­ein­schrän­kung + Pfle­ge­grad 3, Pfle­ge­grad 4 oder 5.

Soll­ten Sie kei­nen Aus­weis mit ent­spre­chen­den Buch­sta­ben be­sit­zen und auch kei­nen Pfle­ge­grad haben, be­an­tra­gen Sie bitte bei Ihrer Kran­ken­kas­se eine Ge­neh­mi­gung für Kran­ken­fahr­ten jeg­li­cher Art. Zei­gen Sie die Ge­neh­mi­gung bei jeder Fahrt vor.

  • Zu­sätz­lich ist wei­ter­hin eine Ver­ord­nung für jede Fahrt durch Ihren Arzt er­for­der­lich
  • Nach Er­rei­chen Ihrer per­sön­li­chen Be­las­tungs­gren­ze (1 % bzw. 2 % Ihres Fa­mi­li­en-Jah­res­brut­to­ein­kom­mens) er­hal­ten Sie von Ihrer Kran­ken­kas­se eine Be­schei­ni­gung über die Be­frei­ung vom Ei­gen­an­teil (Be­frei­ungs­aus­weis) und brau­chen im Taxi nichts mehr zu be­zah­len

Am­bu­lan­te Ope­ra­tio­nen / Ta­ges­kli­nik (teil­sta­tio­nä­re Be­hand­lung)

  • Ärzt­li­che Ver­ord­nung jeder ein­zel­nen Fahrt er­for­der­lich
  • Ge­setz­li­cher Ei­gen­an­teil muss im Taxi bar be­zahlt wer­den
  • Kein Ei­gen­an­teil bei Vor­la­ge eines Be­frei­ungs­aus­wei­ses oder einer ent­spre­chen­den Er­klä­rung der Kran­ken­kas­se
  • Ge­neh­mi­gung durch die Kran­ken­kas­se nicht er­for­der­lich bzw. nur zum Teil er­for­der­lich (ab­hän­gig von der Kran­ken­kas­se)
Krankenfahrten Dialyse Rollstuhl

Dialysefahrten/Strahlen- und Chemotherapie

  • Schriftliche Genehmigung (z. B. durch Ausweis) der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich.
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (Dauerschein für mehrere Fahrten, wird von der Dialysepraxis ausgestellt und i. d. R. direkt an das Beförderungsunternehmen weitergeleitet)
  • Über den Eigenanteil erhalten Sie monatl. eine Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Keine Barzahlung im Taxi!
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben)
Patienten-Merkblatt 2020

Rollstuhlbeförderung - wir sind auch bei diesen Fahrten für Sie da!

Für den Trans­port von roll­stuhl­ge­bun­de­nen Pa­ti­en­ten stel­len wir Fahr­zeu­ge mit Son­der­aus­stat­tung zur Ver­fü­gung, die von hie­si­gen Un­ter­neh­men um­ge­baut wer­den. Somit ist eine be­que­me und er­hol­sa­me Be­för­de­rung mög­lich.

Wir bie­ten viele Mög­lich­kei­ten für viel­fäl­ti­ge Wün­sche. Egal ob me­di­zi­nisch not­wen­di­ge Fahr­ten zu Ärz­ten, Re­ha-Ein­rich­tun­gen, Kran­ken­häu­ser, zur Dia­ly­se oder zu pri­va­ten An­läs­sen.

Schülerbeförderung

Für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler besteht ein Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine bestimmte Mindestentfernung überschreitet. Das ist in der Satzung zur Schülerbeförderung geregelt.

Anspruch haben:

  • Kinder der Schulkindergärten (Mindestentfernung 2 km)
  • Kinder der Vorklassen (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der 1. bis 4. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen (Mindestentfernung 3,5 km)
  • Schüler der Schulen für geistig Behinderte der 11. bis 12. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der Berufseinstiegsschule (Mindestentfernung 5 km)
  • Schüler der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besucht werden (Mindestentfernung 5 km)

Die Schüler haben das vom Landkreis als Träger der Schülerbeförderung bestimmte Beförderungsmittel zu benutzen. Die notwendigen Aufwendungen, die durch die Benutzung entstehen, werden auf Antrag ersetzt. Dieser Antrag ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis zu stellen.

Sollte ihr Kind aufgrund eines Schulunfalls oder eines Privatunfalls nicht mit dem Bus fahren können, wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Leer:

Amt für Schule, Bildung und Kultur

Turnerweg 1

26789 Leer (Ostfriesland)

Telefon: 0491 926-1341/-1342/-1345

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